Unsere Schule
Für Kinder
Infos und Termine
Lernmittel können gegen Zahlung eines Entgelts ausgeliehen werden. Die Ausgestaltung des Ausleihverfahrens richtet sich nach den Beschlüssen der Gesamtkonferenz. Die Teilnahme an dem Ausleihverfahren ist freiwillig und kann für jedes Schuljahr neu entschieden werden.
Gesetzliche Grundlage des Nds. Kultusministeriums
Was wird ausgeliehen?
Der ausgegebenen Bücherliste können Sie entnehmen, welche Bücher ausgeliehen werden können. Diese können nur im Paket ausgeliehen werden. (Ausnahme: Klasse 4 - "kleine Ausleihe"). Darin sind sowohl schon benutzte sowie neue Lernmittel enthalten. Welche anderen Lernmittel in jedem Fall von Ihnen selbst zu beschaffen sind, ist auf der zweiten Seite der Bücherliste zusammengestellt.
Anmeldung und Kosten
Wenn Sie an dem Ausleihverfahren teilnehmen möchten, geben Sie bitte das ausgefüllte Anmeldeformular umgehend an die Schule zurück.
Die Kosten für die Ausleihe betragen:
- für die 2. Klasse 20,00 €
- für die 3. und 4. Klasse 25,00 €
Download Anmeldeformular Klasse 2 und 3
Download Anmeldeformular Klasse 4
Ermäßigungen
Von der Zahlung des Entgelts befreit sind leistungsberechtigte Personen gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises (siehe Anmeldeformular).
Bei drei oder mehr schulpflichtigen Kindern können Sie die Ermäßigung des Entgeltes für die Ausleihe auf 80% beantragen (2. Klasse=16,00 € / 3. und 4. Klasse = 20,00 € - siehe Anmeldeformular).
Kontoverbindung
Das Entgelt muss bis zum 4. Juni 2010 auf folgendes Konto eingezahlt werden:
Konto Nr.: 50 11 309
Bankleitzahl: 240 501 10 (Sparkasse Lüneburg)
Kontoinhaber: Grundschule Bardowick
Verwendungszweck: Name und Vorname Ihres Kindes, sowie die zukünftige Klasse
Was es sonst noch zu beachten gibt
Wer diese Frist nicht einhält, muss alle Lernmittel rechtzeitig und auf eigene Kosten beschaffen!
Die Bücher werden mit Etikett und Umschlag versehen. Eltern und Kinder müssen darauf achten, dass mit den Büchern pfleglich umgegangen wird. Markierungen etc. dürfen nicht angebracht werden. Bei Beschädigungen sind die Eltern verpflichtet, Ersatz des Schadens in Höhe des Zeitwertes zu leisten.